Mittels Erbbaurechtsvertrag lassen sich dieselbe Vorstellungen zum energetischen Standard von Neubauprojekten mit dem Vertragspartner vereinbaren wie beim Verkauf des Grundstückes. Die Stadt Hannover hat dieses Instrument dahingehend angewendet. Daher sollte der Verkauf durch "Bereitstellung" ersetzt werden, um auch diese Option mitdenken zu können.
Des Weiteren sollten wir Grüne dort, wo Grundstücksverkäufe zum Erhalt der aktuellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushaltes nicht zwingend erforderlich sind, einer Vergabe über das Erbbaurecht stets den Vorzug geben. Dieses sichert neben dem weiteren Verbleiben des Grundstückes im Besitz der Kommune und den langfristigen Einnahmen ein langfristiges kommunalen Potenzial zur Steuerung der Gemeindeentwicklung.
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Sebastian Rohe: