Veranstaltung: | LDK Emden |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Grundeinkommen (dort beschlossen am: 05.06.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 05.06.2021, 19:34 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A3NEU: Antrag zum Bildungsgrundeinkommen
Antragstext
Coronakrise, Klimawandel und digitale Transformation ziehen einschneidende
ökonomische und kulturelle Veränderungen nach sich. Wissenschaftlich
ausgebildetes Fachpersonal und berufliche Weiterbildung spielen in diesem
Zusammenhang eine zentrale Rolle, um die anstehenden Veränderungen
gesellschaftlich und individuell zu meistern. Ein einfaches, für alle
zugängliches Finanzierungsinstrument für die Aus- und Weiterbildung fehlt
bisher. Dieses wollen wir mit dem Bildungsgrundeinkommen (BGEK) schaffen. Das
BGEK kann im Verlauf eines Lebens bis zu drei Jahre, also 36 Monate, in Anspruch
genommen werden. Es ist ein Rechtsanspruch für alle Bürger*innen bis
einschließlich 64 Jahren. Eine Inanspruchnahme in Teilzeit ist möglich.
Studierende dürfen unbegrenzt Geld dazuverdienen.
Das BGEK kann in Anspruch genommen werden für:
- Einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und
- Weiterbildungmaßnahmen im Beruf mit einer Mindestdauer von drei Monaten.
Ausschließlich substanzielle Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von drei
Monaten (Keine Kurzzeitmaßnahmen). Die Mindestdauer von drei Monaten begrenzt
die Finanzierung von Weiterbildungen durch das BGEK.
Das BGEK soll auch das Weiterlernen über die einmal erworbene berufliche
Qualifikation hinaus finanziell absichern und einen allgemeinen Rechtsanspruch
für alle Bürger*innen bis einschließlich 64 Jahren begründen.
Eine Inanspruchnahme des BGEK in Teilzeit soll möglich sein.
Wir verweisen auf die Studie[1] vom Zentrum Liberale Moderne gGmbH, die u.a. ein
mögliches Einsparpotenzial in der Bündelung der Verwaltungskosten sieht.
[1]Ralf Fücks, Rainald Manthe, Studie zum Bildungsgrundeinkommen Zentrum
Liberale Moderne gGmbH (LibMod) 2021, https://libmod.de/neue-studie-zum-
bildungsgrundeinkommen/
Begründung
Die familiäre Herkunft und die Bildung der Eltern hat großen Einfluss auf die Bildungschancen junger Menschen. Selbst nach Einschreibung ist der Hürdenlauf noch nicht beendet. Die Hindernisse für Arbeiterkinder an den Hochschulen sind groß und folgenreich für das Studium. Ein niedriger ökonomischer Status der Eltern ist an Universitäten und Fachhochschulen ein erheblicher Nachteil; ebenso schwer wirkt sich nur noch eine körperliche Behinderung aus. Mit einem BGEK sorgen wir für mehr Chancengleichheit.
Für ein Studium fallen Kosten an und mehr noch: Es werden Schulden gemacht. Wer weiß, wie sich ein Leben anfühlt, bei dem jeder Cent zweimal umgedreht werden muss, schreckt davor zurück. Unter denjenigen mit dieser Sorge sind vor allem Arbeiterkinder: Während nur rund 27 Prozent der Befragten aus Akademiker-Haushalten angibt, sich ein Studium nicht leisten zu können, sind es unter den erstgenannten rund 42 Prozent. Gerade einmal 21 Prozent der Kinder aus Nichtakademikerhaushalten nehmen ein Studium auf, unter Akademikerkindern sind es 74 Prozent.
Der gesellschaftliche, ökonomische und technische Wandel bringt auch veränderte Anforderungen an den Arbeitsmarkt und die berufliche Qualifizierung mit sich. Die Digitalisierung und Globalisierung führen zu Veränderungen, denen müssen wir mit innovativen politischen Lösungen begegnen. Hier spielt auch die Weiterbildung große Rolle, um den Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Umbrüche leichter bewältigen zu können.
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