Veranstaltung: | LDK Emden |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Satzungsänderungen: Gleichberechtigte Teilhabe, Anzahl der Delegierten |
Antragsteller*in: | LAG Queer (dort beschlossen am: 10.03.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2021, 17:06 |
S2: Satzungsänderungsantrag §6 "Frauen und Männer" hin zu "Gleichberechtigte Teilhabe"
Antragstext
Der §6 der Landessatzung soll neu formuliert werden.
Bisheriger Titel: § 6 Frauen und Männer
wird ersetzt durch:§ 6 Gleichberechtigte Teilhabe
Neuer Text:
(1) Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches
Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen. Die Mindestquotierung von Ämtern
und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff
„Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren. Dies und weitere
Maßnahmen regelt das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
(2) Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung
geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans*, inter* und
nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe
erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu
achten und zu stärken.
(3) Bei Wahllisten zur Bundes- und Landtagswahl sind grundsätzlich alle
ungeraden Plätze für Frauen vorbehalten. Frauen können auch auf geraden Plätzen
kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für einen Frauen
zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die
Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben
dazu ein Vetorecht gemäß Abs. 4.
(4) Die auf Landesebene zu besetzenden und von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Niedersachsen zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu
besetzen. Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen
für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird.
Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt
werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Bei der Wahl der Delegierten für
Landesdelegiertenkonferenzen sollen die Kreisverbände den Grundsatz der
Mindestparität beachten. Präsidien werden mindestparitätisch besetzt. Die
Versammlungsleitung wird mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen. Das Recht
von Frauen auf mindestens die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu
werden getrennte Redelisten geführt (Frauen/Offen), mindestens jeder zweite
Redebeitrag ist Frauen vorbehalten.Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so
sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden
soll.
(5) Auf Landesdelegiertenkonferenzen wird zu Abstimmungsgegenständen auf Antrag
von 5 Frauen unter den Frauen ein Meinungsbild erstellt. Ergeben sich dabei
abweichende Mehrheiten, haben die Frauen ein einmaliges Vetorecht mit
aufschiebender Wirkung. Die zur Abstimmung stehenden Fragen werden zur weiteren
Beratung an die Kreisverbände verwiesen und auf der nächsten LDK erneut beraten
(6) Mindestens einmal im Jahr findet eine frauenpolitische Veranstaltung
vonBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen statt. Für die Planung und
Durchführungsind der Landesvorstand und die LAG Frauen verantwortlich.
(7) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besetzen auf Landesebene ihre Arbeitsplätze mindestens
zur Hälfte mit Frauen, und zwar auf allen Qualifikationsstufen. In Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie so lange bevorzugt, bis sie
mindestens zur Hälfte repräsentiert sind.
Alter Text:
(1) Wahllisten zur Bundes- und Landtagswahl sind grundsätzlich alternierend mit
Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur
Verfügung stehen. Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine
Frauenlisten sind möglich. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz
kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das
weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung können dazu ein Meinungsbild
erstellen.
(2) Die auf Landesebene zu besetzenden Gremien sind mindestens zur Hälfte mit
Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz
kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die LDK über das weitere Verfahren.
Die Frauen der LDK haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend Abs. 3. Bei
der Wahl der Delegierten für Landesdelegiertenkonferenzen sollen die
Kreisverbände den Grundsatz der Parität beachten.Präsidien werden paritätisch
besetzt. Die Diskussionsleitung übernimmt abwechselnd eine Frau und ein Mann aus
dem Präsidium. Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu
wählen, dass das Recht von Frauen auf die gleiche Anzahl von Redebeiträgen
gewährleistet, ggf. durch getrennte Redelisten (Reißverschlussprinzip).
(3) Auf Landesdelegiertenkonferenzen wird zu Abstimmungsgegenständen auf Antrag
unter den Frauen ein Meinungsbild erstellt. Ergeben sich dabei abweichende
Mehrheiten, haben die Frauen ein einmaliges Vetorecht mit aufschiebender
Wirkung. Die zur Abstimmung stehenden Fragen werden zur weiteren Beratung an die
Kreisverbände verwiesen und auf der nächsten LDK erneut beraten
(4) Mindestens einmal im Jahr findet eine Frauenpolitische Veranstaltung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen statt. Für die Planung und Durchführung
sind der Landesvorstand und die LAG Frauen verantwortlich.
(5) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besetzen auf Landesebene ihre Arbeitsplätze mindestens
zur Hälfte mit Frauen, und zwar auf allen Qualifikationsstufen. In Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie so lange bevorzugt, bis
mindestens die Parität erreicht ist.
Begründung
Mit dieser Satzungsänderung möchten wir die Landessatzung an die Bundessatzung anpassen, die bereits in diesem Aspekt aktualisiert wurde. Kernanliegen ist, keine Geschlechterbinarität vorauszusetzen und dem Anspruch gerecht zu werden, eine nicht diskriminierende, viefältige Partei zu sein. Es gibt mehr als zwei Geschlechter. Dem werden wir mit dieser verbesserten Satzung etwas eher gerecht, ohne dass hart erkämpfte Frauenrechte geschwächt werden. Denn wir sind nur gemeinsam stark gegen Diskriminierung. Darum freuen wir uns sehr, dass diese queere Satzungsanpassung von der LAG Frauen und dem Landesvorstand unterstützt wird und hoffen genauso sehr auf eure Unterstützung. Zur verbesserten Übersichtlichkeit haben wir oben Änderungen fett markiert.
Kommentare
Anne Rameil:
Bei Absatz 2 frage ich mich, wie hier "gleichberechtigt" definiert werden soll. Es ist ja völlig klar, dass hier eine Mitsprache/Mitentscheidung/Vertretung in den jeweiligen Gremien bestehen sollte. Im Zweifel muss ein Satzungsverstoß aber auch zu sanktionieren oder einzufordern sein, und das ist mir hier in der Formulierung noch viel zu schwammig. Ich habe da ehrlich gesagt auch keine Lösung. Das ganze Thema ist derart in Bewegung, was man allein an den Bezeichnungen sieht, wo ich persönlich selbst als sehr positiv eingestellter Mensch nicht mehr mitkomme. Die Bezeichnungen und Identitäten ändern sich subjektiv ständig, wie will man das in einer auf Langfristigkeit angelegten Satzung festlegen?
Ich kann das aus diesem Grund im Moment nicht mittragen. Ich möchte euch bitten, das zu präzisieren, ansonsten ist es auch ein stumpfes Schwert. Seht ihr denn bisher da Probleme in den Möglichkeiten der Mitbestimmung? Ich kann das ehrlich gesagt nicht erkennen, ich bin aber auch nicht persönlich betroffen. Ich kenne persönlich soviele Menschen, die queer leben, in allen Entscheidungsebenen unserer Partei und auch im privaten und beruflichen Umfeld. Im Gegenteil habe ich das Gefühl, dass sie auch gerne in Gremien gewählt werden, weil es Teil unserer Partei-Identität ist, dass es selbstverständlich ist.
Ina Jacobi:
ich glaube kaum, dass der von dir beschriebene Fall je eintreten wird. Warum sollte denn ein Mann sich als Frau ausgeben? Nur, um auf den Platz zu kommen? Wir haben doch viele kluge Grüne, die ihm da klar die rote Karte zeigen werden. Was für uns als GRÜNE wichtig ist, ist doch, die Menschen so zu nehmen und willkommen zu heißen, wie sie sind. Und das heißt eben auch, alle Menschen, die sich als Frau definieren, bei uns selbstverständlich Frau sein zu lassen.
Beate Gries:
Exakt das war mein Gedanke beim Lesen des Absatzes. Auch ich würde das so nicht umsetzen. Wenn das nicht über eine Änderung (über die ich noch nachdenken muss) geklärt werden kann plädiere ich für 'verschieben'.
Georg Berner-Waindok:
wenn ein Mensch sich als Frau definiert, aber von seiner Umwelt als Mann gelesen wird, dann ist es eine Frage der Achtung dieses Menschen als Frau anzunehmen und auch dem entsprechend zu handeln. Zu dem ist der Satz von Dir völlig falsch formuliert, so wäre es besser : Ich frage mich, ob ein gelesener Mann, (der) die (von) sich (behauptet) als Frau (zu sein) definiert, einfach auf einem Frauenplatz kandidieren kann.
Es wäre schön, wenn Du Wissen aktualisieren könnest und ebenso den Sprachgebrauch diskriminierungsfrei gestalten könnest. Falls Du Fragen dazu hast, dann kannst du mich gern kontaktieren, denn ich als Inter*-Person, weiß wo von ich da rede.
Elisabeth Özge:
diese Person "behauptet" nicht einfach so, eine Frau zu sein. Es ist einfach das überzeugte Gefühl vorhanden, "ich bin eine Frau". Und selbstverständlich kann sie sich dann auf einen Frauenplatz bewerben. Irgendwelche Ängste, dass plötzlich Dutzende Männer aufstehen und sich als Frau bezeichnen um eine besere Platzierung zu erhalten finde ich absolut überzogen. Das wird nicht passieren. Es geht lediglich darum, das Gefühl über die eigene Identität zu respektieren und akzeptieren.
Johannes Lorenzen:
niemand, absolut niemand würde sich dem Stress, dem sozialen Druck, der finanziellen Belastung und der vielen weiteren Schwierigkeiten einer Transition aussetzen, um „einfach so“ einen ungeraden Listenplatz zu bekommen.
„Ein gelesener Mann“ - bedeutet das, es ist grundsätzlich das Recht anderer, über das Geschlecht einer Person zu bestimmen? Sind cis Frauen mit kurzen Haaren und kleinen Brüsten noch berechtigt, auf ungerade Listenplätze zu kandidieren, auch wenn sie auf der Strasse schonmal verwechselt werden?
Es klingt so, als würdet ihr davon ausgehen, daß trans zu sein eine Entscheidung wäre, die man treffen kann oder auch nicht. Ich kann euch (als trans Mann, der mit Freude auf die ungeraden Listenplätze verzichtet) versichern, das ist nicht der Fall. Wir trans Personen sind uns unseres Geschlechtes ebenso sicher wie cis Personen, wir müssen es nur permanent rechtfertigen oder ‚beweisen‘.