Veranstaltung: | LDK Emden |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Lidia Ludwig (KV Hameln-Pyrmont) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 06.06.2021, 22:57 |
A9: Ausrichtung einer Informationsveranstaltung zum Thema „potentielle Auswirkungen von CETA und anderen internationalen Wirtschafts- und Handelsverträgen auf die Länder und Kommunen“.
Antragstext
Der Landesvorstand wird beauftragt, gemeinsam mit der KPV GRÜN, eine
Informationsveranstaltung auszurichten, für GRÜNE Kommunalpolitiker*innen und
andere Interessierte, zum Thema „potentielle Auswirkungen von CETA und anderen
internationalen Wirtschafts- und Handelsverträgen auf die Länder und Kommunen“.
Als Referent*innen schlagen wir Andreas Fisahn, Hans-Jürgen Blinn und Rainer
Plaßmann (Juristen und EU-Fachleute bezogen auf Wirtschaftsrecht, Kultur und
Bildung sowie öffentliche Daseinsvorsorge) vor. Herr Fisahn und Herr Blinn,
haben sich schon bereit erklärt mitzuwirken, von Herrn Plaßmann steht die
Antwort noch aus (eine Alternative wäre voraussichtlich Nadine Fischer von den
Kölner Stadtwerken)
Begründung
Die sich ausweitenden Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission werden in Zukunft starke Auswirkungen auf unsere demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten und die kommunale Selbstversorgung haben. Es ist wichtig immer wieder zu versuchen Einfluss darauf zu nehmen, dass internationale Verträge möglichst klar, eindeutig, übersichtlich und demokratie-freundlichsind. Aus Verträgen die das nicht sind (wie z.B. die eine Energiewende behindernde Energie-Charta oder das vorläufige CETA) sollte möglichst bald wieder ausgetreten werden.
Da wo das nicht möglich ist, kann es hilfreich sein über die Fallstricke informiert zu werden und zu versuchen mit anderen Ländern und Kommunen Vorgehensweisen zu entwickeln, die die Gefahren unter Umständen in bestimmten Fällen abmildern können. Die oben beantragte Veranstaltung wäre dazu ein guter Beitrag.
Was haben Handelsabkommen mit uns zu tun? Und mit unserem kommunalen Umfeld?
Handelsabkommen sind für viele von uns eine abstrakte Sache, die gefühlt wenig mit unserem Alltag und unserem Lebensumfeld zu tun haben. Das Thema wirkt kompliziert und fern. Und es wird allgemein gehofft, dass die EU-Kommission und das Bundesparlament da schon etwas Gutes für uns aushandeln werden. Das hat früher auch funktioniert.
Doch was nach dem Zweiten Weltkrieg bei der Gründung der EU von vielen als Mittel zum Zweckgedacht war, wo ein florierender Handel und eine starke Wirtschaft dafür sorgen sollten, dass es den europäischen Bürgern gut geht und leichter ein soziales, demokratisches Miteinander gelebt werden kann, ist inzwischen immer mehr zum Selbstzweck geworden. Immer weniger Bürger profitieren davon. Es gibt mehrere Studien die belegen, dass viele internationale Handelsverträge ihre allgemeinen Wohlstands-Versprechen nicht einhalten und stattdessen die Kluft zwischen arm und reich verstärken.
Außerdem gibt es zunehmende Bestrebungen, mit Hilfe solcher Abkommen möglichst alleHandelshemmnisse zu beseitigen (auch gern „liberalisieren“, also befreien genannt). Die größten Handelshemmnisse aus Sicht der internationalen Konzerne sind jedoch unsere mühsam errungenen demokratischen Rechte und Gesetze für sämtliche Bereiche unseres Lebens, wie zum Beispiel Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Es betrifft auch unsere Ernährung, wo unter anderem weniger Schutz vor gefährlichen Pestizidrückständen, gentechnisch veränderten Produkten und schädlichen Lebensmittelzusätzen bestehen soll.
Handelsabkommen sind völkerrechtlich verbindlich und stehen somit über unseren eigenenGesetzen und unserer Verfassung. Handelsabkommen haben viele Vorteile für uns, aber nicht, wenn sie dazu genutzt werden können…
● unsere Mitbestimmungsrechte für ein gutes, gesundes Leben zu schmälern,
● zukünftige Umwelt- und Klimaschutzgesetze zu vereiteln,
● förderliche Subventionen für den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu verhindern
● und die Verschuldung und den Privatisierungsdruck auf die Länder und Kommunen erhöhen…
Wie ist das möglich?
Was voraussichtlich demnächst (sehr verstärkt) passieren wird, wenn wir diesen (UN-)Freihandel nicht unterbinden, möchte ich im Folgenden kurz anhand einiger Fallstricke von CETA(dem Comprehensive Economic and Trade Agreement)erklären. CETA ist ein für unseredemokratische Selbstbestimmungin den Ländern und Kommunen besonders problematisches, „umfassendes“ Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada.
Konzerne sollen durch Wirtschaftsabkommen wie CETA das Recht bekommen, die Länder der Handelspartner (z.B. Deutschland) auf Schadensersatz verklagen zu können, wenn sie sich bei künftigen Geschäften durch deren Gesetze geschädigt oder unfair behandelt fühlen. Unfair im Sinne von CETA kann es bereits sein, wenn sich bei uns Gesetze verändern (z. B. durch Mindest-lohnerhöhungen oder das Verbot von Kohleabbau) und dadurch kanadische Unternehmen hier weniger Profit machen. Sie können dann fordern, dass das Gesetz zurückgenommen wird oder das ihnen auch hypothetisch entgangene, zukünftige Gewinne weitgehend ersetzt werden.
Ohne jemals ernsthaft bei uns investieren zu müssen, bekommen dann internationale Investoren das Privileg auf sogenannte Investor-Staats-Klagen (ISDS), vor einem internationalen Schiedsgericht. Das Schiedsgericht urteilt dann einzig und allein nach den (sehr schwammig und löchrig formulierten) Handelsvereinbarungen. Unsere eigenen demokratischen Rechte und Gesetze sind dort zu unserer Verteidigung gleichgültig und wir selbst können dort nicht klagen, wenn unsere Gesetze verletzt werden.
Abkommen mit Konzernklagesonderrechten gibt es in der Welt schon seit Jahrzehnten. Es gab deshalb schon viele Klagen gegen Länder mit ähnlichen Verträgen, weil sie z. B. Fracking, Tierquälerei und Umweltgifte bei sich verboten hatten oder nicht wollten, dass bei ihnen aus Profitgier in Naturschutzgebieten Berge in die Luft gesprengt werden…
(Auch Deutschland wurde bereits verklagt. Am bekanntesten ist die Klage des schwedischen Energieunternehmen Vattenfall aufgrund desAtomausstiegs. Das Unternehmen hatte aufgrund eines internationalen Energie-Charta-Handelsvertrags vor einem internationalen Schiedsgericht nicht nur die laut unserem Grundgesetz übliche Abfindung von einigen Millionen eingefordert, sondern zusätzlich eine Entschädigung für entgangene zukünftige Gewinne in Höhe von mehreren Milliarden Euro. In einem außergerichtlichen Vergleich wurde dem Unternehmen vor kurzem 1,4 Milliarden Euro gezahlt. Aktuell klagen die deutschen Unternehmen RWE und Uniper gegen Dänemark wegen dem Kohleausstieg.)
Die Klagen berühren letztendlichfast alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und sind oft in Milliardenhöhe, wobei auch kleinere Beträge in der Summe der zu erwartenden Klagen katastrophale Auswirkungen haben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist bisher bis auf wenige Ausnahmen davon verschont geblieben, doch mit CETA erwartet uns ähnliches, denn wenn internationale Investoren durch CETA viel Geld von uns einfordern können, dann können wir davon ausgehen, dass sie es auch tun.
Das liegt zum einen daran, dass CETA im Gegensatz zu den meisten vorherigen Verträgen, die mit ärmeren Ländern abgeschlossen wurden, ein Vertrag mit einem ebenfalls reichen Industrieland ist. Die kapitalstarken Investoren von dort hatten und haben einen großen Einfluss auf den Vertrag sowie die finanziellen Möglichkeiten, in einem größeren Ausmaß in Europa zu investieren.
Außerdem ist CETA besonders komplex und an vielen Stellen in den weit über 1000 Seiten so unklarund teilweise widersprüchlich formuliert, dass das Abkommen extrem viele Klagemöglichkeiten in fast sämtlichen Bereichen unseres Lebens ermöglicht.
Wodurch ist CETA komplexer als die bisherigen Verträge?
Vor allem durch den sogenannten Negativlistenansatz, durch den nicht wie sonst üblich (im sogenannten Positivlistenansatz) nur das liberalisiert wird, was im Vertrag konkret aufgelistet ist. Stattdessen kann alles was nicht im Vertragzu100% und eindeutig von der Liberalisierung ausgeschlossen ist, zu Klagen führen. Und sicher ausgeschlossen ist wenig. Dadurch sind die Klagemöglichkeiten in vielerlei Hinsicht unbegrenzt und werden in der Zukunft sogar erweitert, für Dinge die erst später erfunden, entwickelt oder angeboten werden und die deshalb jetzt im Vertrag nicht ausgeschlossen sind, auch wenn wir sie dann nicht haben wollen.
Hinzu kommt, dass bei Klagen die Begrifflichkeiten und Formulierungen eine zentrale Rolle spielen und es sehr schwierig ist, etwas begrifflich klar zu fassen und somit weitgehend zu schützen. Allein der Begriff „Daseinsvorsorge“, der in Deutschland weit verbreitet ist oder die in Europa üblichere Formulierung „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ wird sehr unterschiedlich verstanden und definiert. Schon innerhalb von Deutschland, wo vielerorts nicht nur das, was in Stadtwerken erbracht wird, darunter verstanden wird, sondern auch Bildung, Gesundheit, Soziales und sogar Kultur. Ein so breit gefächertes Daseinsvorsorgeverständnis hat innerhalb von Europa sonst nur noch Österreich. In Spanien und Portugal zum Beispiel zählen zu den Daseinsvorsorgedienstleistungen im Grunde nur noch öffentliche Wasser- und Verkehrsbetriebe. Und in osteuropäischen Staaten wird „öffentlich“ oft mit „schlecht“ assoziiert. Und in Kanada ist das nochmal anders...
Da das in anderen Bereichen ähnlich ist, ist letztlich kaum etwas von der Liberalisierung ausgeschlossen. Und selbst bei den ausgenommen Bereichen kann noch auf „faire und gerechte Behandlung“ und gegen „Enteignung“ geklagt werden.
CETA ist außerdem ein „lebendiger“ Vertrag. Eine wichtige Rolle für die Klagemöglichkeiten spielen auch die sogenannten „gemischten Ausschüsse“, die die Begrifflichkeiten im Vertrag im Laufe der Zeit neu definieren und erweitern können. In ihnen sitzen kanadische und europäische Beamte (und Berater aus der Wirtschaft). Sie dürfen auch die Richter für die Schiedsgerichte bestimmen. Unsere gewählten Parlamente sind da außen vor.
Gibt es noch weitere konkretere Auswirkungen auf die Länder und Kommunen?
Es ist auch schwieriger, sich gegen schädliche Produkte (z. B. die Einfuhr von giftigen Substanzen) oder Angebote zu wehren, da unser Vorsorgeprinzip nicht zählt. Es darf nicht prophylaktisch bei Verdacht etwas verboten werden, sondern erst, wenn die Schädlichkeit eindeutig erwiesen ist.
Auch die Entwicklungen im Rahmen der weiter voranschreitenden Digitalisierung sind in CETA vor Liberalisierung nicht geschützt und haben Auswirkungen auf die Angebote der Kommunen.
Durch CETA müssen auch öffentliche Aufträge für Waren und Dienstleistungen aller Art ab einer relativ geringen Summe transatlantisch ausgeschrieben werden und das billigste Angebot gewinnt. Soziale und ökologische Aspekte können kaum noch berücksichtigt werden. Selbst Subventionen von öffentlich geförderten Unternehmen (wie z. B. städtische Krankenhäuser, Volkshochschulen, Theatern, Universitäten oder im Bereich der alternativen Energie) werden als „unberechtigte Bevorzugung“ betrachtet und können erfolgreiche Klagen gegen unseren Staat zur Folge haben.
Die gigantischen Kosten, die durch die Entschädigung der erfolgreich klagenden Investoren voraus-sichtlich auf unsere Gesellschaft zukommen, haben Folgen für uns. Der Privatisierungsdruckauf die Bundesländer und Kommunen (der durch bestimmte Vertragsklauseln in dem Abkommen noch verstärkt wird), nimmt weiter zu. Einige Länder und Kommunen sind zwar jetzt schon „pleite“ und unser Staat ist mit mehreren Billionen verschuldet – doch da die Kommunen noch viel „Tafelsilber“ haben, geht es uns zur Zeit noch relativ gut. Das „Tafelsilber“ besteht aus Wald, Land, Gebäuden, Wasserwerken, Krankenhäusern, Bildungsstätten, Energieversorgungseinrichtungen,
Verkehrsnetzen und anderen Dingen, die für unser Leben wichtig sind. Wenn die Verschuldung zunimmt, muss immer mehr davon verkauft werden, was für internationale Investoren lukrative Geldanlagemöglichkeiten bietet.Und wir müssen die Nutzung teuer bezahlen: z. B. in Form von schlechteren Arbeitsplatzbedingungen, stark erhöhten Kosten für Wasser, Energie und Straßennutzung sowie immer mehr Autonomieverlusten und schlechterer Lebensqualität. Geld für Gesundheit, Umwelt und Soziales steht dann immer weniger zur Verfügung.
Wenn einmal etwas Privatisiertes zurückgenommen werden soll (so haben in der Vergangenheit zum Beispiel Kommunen schlechte Erfahrung mit der Privatisierung von Wasserwerken gehabt und diese dann zurückgekauft), so ist das durch eine sogenannte „Stillstands- und Sperrklinkenklausel“ in CETA kaum noch möglich und wenn doch nur mit sehr hohen finanziellen Kosten. Denn mehr Liberalisierung geht immer, weniger ist nicht erlaubt. Was zur Folge hat, dass auch die Weiterentwicklung von Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge es schwierig macht, diese Angebote vor der Liberalisierung zu schützen.
Es gibt noch einige andere Probleme (wie z. B. die interkommunale Zusammenarbeit), doch das das und andere Probleme könnte in der beantragten Veranstaltung genauer erläutert werden.
An dieser Stelle sei nur noch auf die bereits erwähnte Rechtsunsicherheit im Umgang mit CETA verwiesen.Es gibt kaum Menschen in Deutschland, die sich mit CETA auskennen und die Kommunalen Mitarbeitermüssen im Rahmen der Daseinsvorsorge auch viele andere rechtliche Rahmenbedingungen (wie z.B. das EU- oder Länderrecht) beachten, wodurch sich viele bereits überfordert fühlen. Aus dieser Unsicherheit heraus wird oft mehr liberalisiert und privatisiert, als notwendig.
Und dann gibt es ja auch das „vorläufige“ und das „ratifizierte“ CETA...
Bisher ist nur ein „vorläufiges“ CETA durch das EU-Parlament 2017 in Kraft getreten, also ohne Klagerecht der Investoren vor einem internationalen Schiedsgericht. Auch das hat jetzt schon viele Nachteile für uns und behindert unter anderem einen effektiven Klimaschutz (z. B. durch Investitions- und Patentschutz für bestehende Investitionen im Bereich der fossilen Energiegewinnung; EU-Nullzölle auf den Import extrem umweltfeindlich gewonnener kanadischer Schweröle aus Teersanden oder der Möglichkeit für Anbieter fossiler Energien, dass sie die gleichen Subventionen einfordern können, wie sie Anbieter von umweltschonenderen Alternativenergien bekommen und vielem mehr…). Seit letztem Jahr gibt es für die internationalen Investoren auch die Möglichkeit wegen Vertragsbruch vor dem EuGH zu klagen.
Damit CETA „endgültig“ und mit Konzernklagesonderrechtvor einem rein vertragsorientiertem und wirtschaftsfreundlichem, internationalen Schiedsgericht bleiben kann, muss es von den einzelnen EU-Ländern genehmigt (also ratifiziert) werden. Dann gilt CETA als „Dammbrecher“ für alle folgenden Verträge dieser Art. Ein EU-Austritt ist faktisch kaum noch möglich, da das nur mit dem Einverständnis der anderen EU-Länder geht. Deutschland könnte allerdings auch alleine austreten, wäre dann aber wie die gesamte EU an die Austrittsklauseln gebunden, was unter anderem bedeutet, dass wir noch 20 (!) weitere Jahre auf die Vertragseinhaltung verklagt werden können.
Quellen:
Als Quelle wurde überwiegend das Buch „CETA & Co. und die Zukunft der Demokratie“ von Thomas Köller und Eberhard Waiz genutzt. Die beiden interviewten die Juristen und CETA-Spezialisten Andreas Fisahn, Hans-Jürgen Blinn und Rainer Plaßmann.
Weitere Quellen waren unter anderem Schriften von Power-shift, Mehr Demokratie, Gerechter Welthandel und attac sowie diverse Veranstaltungen und Interviews zu der Thematik.
Unterstützer*innen
- Ludwig Krückeberg (KV Hameln-Pyrmont)
- Britta Kellermann (KV Hameln-Pyrmont)
- Anett Dreisvogt (KV Hameln-Pyrmont)
- Bianca Felsmann (KV Hameln-Pyrmont)
- Jörg Hülsbeck (KV Hameln-Pyrmont)
- Sebastian Kotowski (KV Hameln-Pyrmont)
- M. Mareike Hansen (KV Hameln-Pyrmont)
- Tobias Wittkopf (KV Hameln-Pyrmont)
- Frank Nietardt (KV Hameln-Pyrmont)
- Heiner Rodewald (KV Hameln-Pyrmont)
- Georg Petau (KV Holzminden)
- Stephan Martini (KV Hameln-Pyrmont)
- Elke Domeyer (KV Hameln-Pyrmont)
- Helmut Burdorf (KV Hameln-Pyrmont)
- Jens Palandt (Hannover RV)
- Anna Katharina Boertz (KV Celle)
- Burkhard Gödecke (Hannover RV)
- Gerd Rippen (KV Göttingen)
- Ralf Gros (KV Lüneburg)
- Angelika Uminski-Schmidt (KV Wolfenbüttel)
- Reinhilde Muschter (Hannover RV)
- Dieter Schridde (KV Göttingen)
- Deborah Will (KV Hildesheim)
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